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Tagesbetreuung Ganztägige Schulform

Die kostenpflichtige Anmeldung zur ganztägigen Schulform erfolgt automatisch mit der Anmeldung zur Schule. Sollten die Betreuungskosten durch den Zahlungspflichtigen nicht übernommen werden können, ist eine Abmeldung von der Schule erforderlich.

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung zur verschränkten Ganztagsschule für 5 Tage in der Woche. Ausnahmen können nur in begründeten Fällen durch die Schulleitung genehmigt werden. Sobald ein Kind angemeldet ist, besteht die Verpflichtung die ganztägige Schulform regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Ist ein Kind erkrankt, ist der Betreuungsbeitrag dennoch in unveränderter Höhe zu bezahlen.

Elternbeitrag für ganztätige Schulformen

Die Kosten für die ganztägige Schulform belaufen sich auf derzeit € 88 im Monat. Der Betreuungsbeitrag startet mit September und ist 10 mal jährlich zu entrichten, die Abbuchung erfolgt jeweils am 15. des Monats.

Zusätzlich zum jeweiligen Betreuungsbeitrag sind durch den Zahlungspflichtigen die Kosten für die Verpflegung zu tragen. Als Eltern haben Sie die Aufgabe, regelmäßig Essensbons in der Mensa zu kaufen und ihrem Kind mitzugeben. Derzeit belaufen sich die Kosten auf 5,60 € pro Essen (Montag-Donnerstag). Die Kosten belaufen sich auf ca. 900 € im Schuljahr.

Einziehungsauftrag

  • Für die Einziehung  müssen Sie ein SEPA-LASTSCHRIFT Mandat ausfüllen.
  • Das SEPA Lastschrift Formular wird in der 1. Schulwoche ausgegeben.
  • Es ist in BLOCKSCHRIFT mit blauer oder schwarzer Farbe  zu befüllen, alle Ziffern müssen deutlich lesbar sein.
  • Im Falle einer Änderung der Daten (Konto oder Adresse) muss ein neues Formular befüllt werden.
  • Für Geschwisterkinder muss jeweils ein Formular befüllt werden, da eine Kundendatennummer vergeben wird.
  • Der Zahlungspflichtige ist der gesetzliche Vertreter des Kindes, das muss nicht unbedingt der Kontoinhaber sein.
  • Das SEPA Lastschrift Formular muss mit der Original Unterschrift des Kontoinhabers unterzeichnet sein.

Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages

Ein Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages kann innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Leitung der ganztägigen Schulform eingebracht werden. Sollten die Voraussetzungen für einen Antrag auf Ermäßigung nachweißlich erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, kann der Antrag auch nach Ende dieser Frist gestellt werden.

Bei Überschreitung der Frist kann erst ab dem Monat der Antragsstellung Ermäßigung gewährt werden.

Für den Ermäßigungsantrag ist ausschließlich das in der Schule aufliegende Antragsformular zu verwenden. Nach Ausfüllen des Antragsformulars ist dieses von der Schulleitung zu bestätigen und von der Schule samt Unterlagen an das BMB weiterzuleiten.

Bis zur Entscheidung über die Ermäßigung durch die Schülerbeihilfenbehörde wird die Entrichtung des Beitrages gestundet. Nach Überprüfung des Anspruches ergeht ein Bescheid des BMB an die Schule die die Zahlungspflichtigen informiert. In der Folge ist der Einzahlungsbeitrag unverzüglich zur Einzahlung zu bringen.

Ein Antrag auf Ermäßigung muss in jedem Schuljahr neu gestellt werden.

Nichteinzahlung des Betreuungsbeitrages

Bei Nichtentrichtung der Beiträge und erfolgter Mahnung müssen die Beträge im Exekutionsweg eingebracht werden. Wenn der Betreuungsbeitrag trotz Mahnung drei Monate hindurch nicht bezahlt wird, muss die Schülerin/der Schüler von der Schule abgemeldet werden. Der ausstehende Betrag ist aber in jedem Fall zu erstatten.

Sollten Sie Fragen in Zusammenhang mit der Tagesbetreuung haben, wenden Sie sich an die*den Leiter*in der Tagesbetreuung.